Sofortmeldung

Problem

Pflichten des Arbeitgebers
Arbeitgeber haben den Tag des Beginns eines Beschäftigungsverhältnisses bei dessen Aufnahme an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung zu melden, sofern sie Personen in folgenden Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen beschäftigen:

  • im Baugewerbe
  • im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
  • im Personenbeförderungsgewerbe
  • im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe
  • im Schaustellergewerbe
  • bei Unternehmen der Forstwirtschaft
  • im Gebäudereinigungsgewerbe
  • bei Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
  • in der Fleischwirtschaft

Meldeverfahren
Die Meldung muss spätestens am Tag der Beschäftigungsaufnahme und damit unabhängig von der Monatsabrechnung erfolgen.

Strafen
Im Falle einer Kontrolle sind nach § 8 Abs. 3 SchwarzarbG bei einer Verletzung der Mitwirkungspflichten - zu denen nun auch die Abgabe einer Sofortmeldung zählt - folgende Bußgelder vorgesehen:

Wer als Arbeitgeber die Daten nicht rechtzeitig übermittelt.
--> bis zu 30.000 EUR

Wer als Arbeitnehmer gegen die Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren verstößt:
--> bis zu 5.000 EUR

Lösung

Unsere Hilfe für Sie
Wenn wir für Sie im Rahmen des Mandatsverhältnisses auftragsgemäß Lohnabrechnungen durchführen, sind wir Ihnen bei der Verpflichtung zur Abgabe der Sofortmeldung behilflich.

Bereitstellung der Daten
Sie können uns die notwendigen Daten für die Erstellung der Sofortmeldung entweder telefonisch, per Fax oder durch das unten aufzurufende Formular per E-mail übermitteln. Wir werden diese Daten für Sie an die Deutsche Rentenversicherung melden.

Zeitpunkt der Übermittlung
Bitte bedenken Sie, dass bei einer Übermittlungen außerhalb unserer Kernarbeitszeit (d.h. Freitag nach 13.00 Uhr; samstags, sonntags) die Sofortmeldung durch uns erst am nächsten Arbeitstag erstellt werden kann.

Empfehlung
Damit Sie alle Daten für die Anmeldung Ihrer Arbeitnehmer vollständig haben, empfehlen wir Ihnen, unseren Personalbogen ausfüllen zu lassen.

Sie erstellen Ihre Lohnabrechnungen selbst
Selbstverständlich sind wir auch unseren Mandanten, die ihre Lohnabrechnung selbst erstellen, bei der Umsetzung der Sofortmeldung behilflich.

Bitte sprechen Sie uns an.

Daten für die Erstellung der Sofortmeldung übermitteln:

Sofortmeldung Formular

(Durch Anklicken öffnet sich das Formular)